Wartungsverträge

 

 

Durch unseren Software Wartungsvertrag bleiben Sie mit Ihrem Programm immer auf dem aktuellen Stand und haben an 6 Tagen in der Woche kompetente Ansprechpartner zur Verfügung, die Ihnen bei allen Fragen oder Problemen mit Ihrer RIS Software zur Seite stehen.

Der Software Wartungsvertrag (Servicetyp 1) beinhaltet:

  • telefonische Beratung und Hilfe an unserer Support Hotline
    (inkl. Samstagshotline)
  • Hilfe per Fernwartung (sofern eine ISDN Karte / DSL beim Kunden eingesetzt wird und die entsprechende Fernwartungssoftware vorhanden ist)
  • schnellstmögliche Beseitigung von gemeldeten Funktionsstörungen oder Software-Problemen an von der Firma RIS erstellten Softwareprodukten
  • kostenlose Software Updates (auf Anforderung)
  • Vergünstigte Tarife bei von RIS angebotenen Schulungsmaßnamen

 

Durch unseren Hardware Wartungsvertrag (nur möglich bei von RIS gelieferter Hardware) sind Sie außerdem gegen eventuelle Hardware defekte abgesichert. 

 

Der Hardware Wartungsvertrag (Servicetyp 2) beinhaltet:

  • kostenloser Hardware Service bei von RIS gelieferter Hardware
  • Beseitigung von Störungen binnen 24 Stunden, soweit möglich am Tag der Meldung (Ready to Work)
  • An- und Abfahrtskosten sowie Personalkosten bei Vorortwartung sind vom Grundbetrag abgedeckt
  • In Erweiterung zu den AGB 3 Jahre Vollgarantie auf alle von RIS gelieferten EDV Produkte
  • kostenlose Leihgeräte während der Reparatur außerhalb des Betriebes des Kunden
Informationen zum Wartungsvertrag
Informieren Sie sich auch über unsere Serviceverträge. Hier erhalten Sie die Updates kostenfrei!
Infoblatt Wartungsvertrag.pdf
PDF-Dokument [118.3 KB]

Sind Sie an einem Wartungsvertrag interessiert oder haben Sie weitere Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter!